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2010/August 2010/September
2010/Oktober 2010/November
2010 News im Januar 2012 Adoption durch Paare in eingetragenen
Lebenspartnerschaften News im Dezember 2011 Für den elektronischen Personalausweis gibt es jetzt zwei
neue Funktionen. Weitere Informationen erhalten Sie über die
nachstehenden Links: Berlin: (hib/TYH) Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen möchte den Doktorgrad aus Ausweisen
streichen. In einem Gesetzentwurf (17/8128), der am
Donnerstag in erster Lesung behandelt wird, spricht sie sich
dafür aus, die Bestimmungen des Pass- und
Personalausweisrechts, die sich auf die Eintragung, Erhebung
und Speicherung des Doktorgrades beziehen, aufzuheben.Mit
dem Gesetzentwurf greife man eine Initiative des damaligen
Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) aus dem Jahr 2007 und
die wiederholt aus dem Kreis der Bundesländer vorgetragene
Forderung auf, die Eintragung des Doktorgrades in Pass und
Personalausweis abzuschaffen. Wie die Abgeordneten weiter
ausführen, macht eine solche Streichung auch Änderungen im
Aufenthaltsrecht und im Melderechtsrahmengesetz
erforderlich. Der Doktor sei kein Bestandteil des Namens und
zur Identifizierung einer Person nicht notwendig, schreiben
die Abgeordneten zur Begründung ihres Vorstoßes. Zudem sei
seine Eintragung in Personaldokumente international unüblich
und sorge für Verwirrung. Die Streichung des Doktorgrades
bedeute daher „eine Anpassung an internationale
Gepflogenheiten“. Darüber hinaus habe „eine Reihe öffentlich
gewordener prominenter Plagiatsfälle in letzter Zeit
deutlich gemacht, dass es in Deutschland offenbar Anreize
gibt, den Doktor nicht als Nachweis wissenschaftlicher
Qualifikation zu erlangen, sondern vorrangig zur Steigerung
der gesellschaftlichen Reputation“, heißt es weiter. Die
Streichung mache deutlich, dass es sich nicht um die
ehrenvolle Kennzeichnung einer Person handele, sondern um
einen wissenschaftlichen Qualifizierungsnachweis. Am 01. Januar 2012 geht das Zentrale Testamentsregister
in Betrieb. Die Inbetriebnahme hat auch Änderungen im
Personenstandsgesetz zur Folge. Zusätzlich zu den
bestehenden Mitteilungspflichten ist nach der Beurkundung
eines Sterbefalles das Testamentsregister zu informieren.
Ein vom Generalkonsulat der Republik Türkei ausgestelltes
Ehefähigkeitszeugnis genügt den Anforderungen von § 1309 BGB
nicht News im September 2011 Neue Internetseite Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung
des Meldewesens (MeldFortG) Der Entwurf eines Bundesmeldegesetzes
wurde in den Bundesrat eingebracht (BR-Drucksache 524/11) News im Juni 2011 Tot geborene Kinder mit
Geburtsgewicht unter 500 Gramm sollen ins
Personenstandsregister eingetragen werden Petitionsausschuss Berlin: (hib/HAU) Der
Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, auch tot
geborene Kinder, deren Geburtsgewicht unter 500 Gramm liegt,
in das Personenstandsregister einzutragen. Während seiner
Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher,
eine dahingehende öffentliche Petition der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Auch der Wunsch vieler Eltern auf
Bestattung und Dokumentation einer Totgeburt ist aus Sicht
des Petitionsausschusses verständlich. Angesichts der
Tatsache, dass Bestattungsrecht Ländersache sei, begrüßen es
die Abgeordneten sehr, dass die Bestattungsgesetze aller
Bundesländer inzwischen ausdrücklich erlaubten, auch tot
geborene Kinder bestatten zu lassen. Zusammenfassend gelangt der
Petitionsausschuss zu der Einschätzung, dass die bestehenden
gesetzlichen Regelungen für die standesamtliche
Registrierung von tot geborenen Kindern in Anbetracht der
fortgeschrittenen medizinischen Möglichkeiten überholt sind.
Eine gesetzliche Neuregelung erscheine daher angemessen.
Zugleich sollte überlegt werden, auf eine starre
Gewichtsgrenze generell zu verzichten. News im April 2011 Zentrales Testamentsregister (ZTR)
News im März 2011 Legalisation libyscher Urkunden
Namensrecht in Kanada News im Februar 2011
BVerfG: Transsexuelle mit «kleiner Lösung» hat Anspruch auf
Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Frau News im Januar 2011
EU-Kommission will freien Verkehr von
öffentlichen Dokumenten erleichtern Der Richter am Bundesgerichtshof Thomas Wagenitz
ist mit Ablauf des 31.12.2010 nach Erreichen der
Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Wie der
BGH am 30.12.2010 mitteilt, gehörte Wagenitz
seit seiner Ernennung zum BGH-Richter im Jahr
1999 dem Zwölften Zivilsenat an. Den Schwerpunkt
seiner Tätigkeit im Senat bildete das Gebiet des
Familienrechts. Hier hat er nach Angaben des BGH
«eine Vielzahl von grundsätzlichen und Richtung
weisenden Entscheidungen vorbereitet».
eGovernment-Aktionsplan der EU-Kommision
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Dezember 2008
Mai 2007 /
Juli 2007 /
August 2007 / Oktober 2007 /
November 2007/Dezember
2007/
Recht/Antwort auf Große Anfrage
Berlin: (hib/BOB) Ob Menschen in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft das adoptierte Kind ihres Partners
ebenfalls adoptieren dürfen, wird derzeit geprüft. Von
Bedeutung werde auch der Ausgang zweier beim
Bundesverfassungsgericht anhängiger Verfahren sein, teilt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8248) auf eine
Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4112)
mit. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die Möglichkeit vor,
ein von dem Ehepartner adoptiertes Kind zu adoptieren. Das
Lebenspartnerschaftsgesetz sehe diese Möglichkeit für
Schwule und Lesben bisher nicht vor. Das „Europäische
Abkommen über die Adoption von Kindern“ vom Herbst 2008
überlasse den Staaten die Entscheidung, in einer stabilen
Partnerschaft zusammenlebenden, homosexuellen Paaren die
Adoption eines Kindes zu ermöglichen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/eService_node.html
https://www.kba-online.de/vzronline/vzranfrage.do
§ 27 Abs. 4 Satz 2 PStG wird wie folgt geändert:
- die Nummer 4 wird aufgehoben.
Damit sollten den Standesämtern keine neuen
Verwahrbuchnachrichten nach dem 01.01.2012 mehr zugehen. Auf
die Übergangsvorschriften wird hingewiesen.
Weitere Hinweise finden Sie unter
www.testamentsregister.de
AG Kleve 11.04.2011br, StAZ 2011 S. 341
Die Entscheidung des AG Kleve ist als
Einzelfallentscheidung zu bewerten. Grundsätzlich erfüllen
die von den türkischen Konsulaten ausgestellten
Ehefähigkeitszeugnisse die Anforderungen des § 1309 BGB. Ein
Ehefähigkeitszeugnis muss von einen inneren Behörde des
Staates ausgestellt werden. Nach dem Übereinkommen über die
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen können mehrsprachige
Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden. Als innere
Behörde gilt auch ein mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis,
das von einer konsularischen Vertretung eines
Vertragsstaates des CIEC-Übereinkommens ausgestellt wurde.
Vertragsstaaten: Deutschland, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Türkei.
Der Landesverband der Hamburgischen
Standesbeamten ist ab sofort im Internet erreichbar.
Das Meldewesen wurde mit der
Föderalismusreform I in die ausschließliche Gesetzgebung des
Bundes überführt. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des
Meldewesens füllt der Bund diese Gesetzgebungskompetenz aus
und führt das
bisher geltende Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
aus dem Jahre 1980 mit den Landesmeldegesetzen in einem
Bundesmeldegesetz zusammen.
In der Eingabe wird darauf
verwiesen, dass nach geltendem Recht Fehlgeburten, also
Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm und ohne
Lebensmerkmale wie Herzschlag, Nabelschnur, Pulsation oder
Lungenatmung, nicht in den Personenstandregistern beurkundet
würden. Dies bedeute, dass solche Kinder rein rechtlich
nicht existiert hätten und auch nirgendwo statistisch
registriert seien. Nach Ansicht der Petenten haben jedoch
Kinder mit weniger als 500 Gramm Geburtsgewicht heute als
Folge des medizinischen Fortschritts die Chance zu
überleben. Vor diesem Hintergrund soll die 500-Gramm-Grenze
abgeschafft werden, wird in der Eingabe gefordert.
Da das Bestattungsrecht Ländersache
sei, so heißt es in der Petition weiter, werde dies in jedem
Bundesland anders geregelt. Dies habe oft zur Folge, dass
die Kinder nicht würdevoll beerdigt würden. Gerade für
Eltern sei es jedoch wichtig, eine persönliche Anlaufstelle
und einen Zufluchtsort zum Trauern und Gedenken ihres Kindes
zu haben, schreiben die Petenten.
In der Begründung zu seiner
Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass zum
Zeitpunkt der 13. Personenstandsänderungsverordnung vom 1.April 1994 bei Kindern mit einem
geringeren Geburtsgewicht als 500 Gramm ein Überleben nach
medizinischen Erkenntnissen und nach Stand der medizinischen
Forschung im Allgemeinen nicht zu erwarten gewesen sei.
Zahlen aus den Neonatalstatistiken 2009 belegten jedoch,
dass die Chancen auf eine gesunde Entwicklung bei Neu- und
Frühgeborenen erheblich gestiegen seien. ”Sogar extreme
Frühgeburten mit einem Geburtstermin um die 24.
Schwangerschaftswoche und einem
Geburtsgewicht unter 500 Gramm haben heute gute
Überlebenschancen“, schreibt der Ausschuss. Vor diesem
Hintergrund sei es nicht nachvollziehbar, dass ein Kind mit
einem Geburtsgewicht von unter
500 Gramm ohne Lebenszeichen zur
Geburt generell als Fehlgeburt gelte.
Im Frühjahr 2011
werden alle Standesämter einen Zugang zum Zentralen
Testamentsregister (ZTR-STA) mit bestimmten, auf die
Testamentsverzeichnisüberführung zugeschnittenen
Berechtigungen erhalten. Die Webanwendung ZTR-STA wird unter
https://www.sta.testamentsregister.de
jederzeit erreichbar sein. Über BMI und die Länder soll in
Kürze eine Information mit Bedienungsanleitung verteilt
werden.
Nach Mitteilung des Auswärtige Amtes
ist die Botschaft in Tripolis derzeit geschlossen. Libysche
Urkunden können daher weder durch die Botschaft Tripolis
noch durch eine Nachbarvertretung legalisiert werden. Wie
lange dieser Zustand andauern wird, ist derzeit nicht
absehbar. Info BMI vom 16.03.2011
Weniger Bürokratie für den Bürger.
Europäische Kommission will problemlosere
Anerkennung von öffentlichen Dokumenten wie
Geburts- oder Besitzurkunden im Ausland.
Fachverband der Hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten
Copyright © 2007 Alle Rechte vorbehalten.
Stand:
06. Januar 2012.