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News im Januar 2012

Adoption durch Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften
Recht/Antwort auf Große Anfrage
Berlin: (hib/BOB) Ob Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls adoptieren dürfen, wird derzeit geprüft. Von Bedeutung werde auch der Ausgang zweier beim Bundesverfassungsgericht anhängiger Verfahren sein, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8248) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4112) mit. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die Möglichkeit vor, ein von dem Ehepartner adoptiertes Kind zu adoptieren. Das Lebenspartnerschaftsgesetz sehe diese Möglichkeit für Schwule und Lesben bisher nicht vor. Das „Europäische Abkommen über die Adoption von Kindern“ vom Herbst 2008 überlasse den Staaten die Entscheidung, in einer stabilen Partnerschaft zusammenlebenden, homosexuellen Paaren die Adoption eines Kindes zu ermöglichen.
 

 

News im Dezember 2011

Für den elektronischen Personalausweis gibt es jetzt zwei neue Funktionen. Weitere Informationen erhalten Sie über die nachstehenden Links:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/eService_node.html
https://www.kba-online.de/vzronline/vzranfrage.do

 

Berlin: (hib/TYH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte den Doktorgrad aus Ausweisen streichen. In einem Gesetzentwurf (17/8128), der am Donnerstag in erster Lesung behandelt wird, spricht sie sich dafür aus, die Bestimmungen des Pass- und Personalausweisrechts, die sich auf die Eintragung, Erhebung und Speicherung des Doktorgrades beziehen, aufzuheben.Mit dem Gesetzentwurf greife man eine Initiative des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) aus dem Jahr 2007 und die wiederholt aus dem Kreis der Bundesländer vorgetragene Forderung auf, die Eintragung des Doktorgrades in Pass und Personalausweis abzuschaffen. Wie die Abgeordneten weiter ausführen, macht eine solche Streichung auch Änderungen im Aufenthaltsrecht und im Melderechtsrahmengesetz erforderlich. Der Doktor sei kein Bestandteil des Namens und zur Identifizierung einer Person nicht notwendig, schreiben die Abgeordneten zur Begründung ihres Vorstoßes. Zudem sei seine Eintragung in Personaldokumente international unüblich und sorge für Verwirrung. Die Streichung des Doktorgrades bedeute daher „eine Anpassung an internationale Gepflogenheiten“. Darüber hinaus habe „eine Reihe öffentlich gewordener prominenter Plagiatsfälle in letzter Zeit deutlich gemacht, dass es in Deutschland offenbar Anreize gibt, den Doktor nicht als Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation zu erlangen, sondern vorrangig zur Steigerung der gesellschaftlichen Reputation“, heißt es weiter. Die Streichung mache deutlich, dass es sich nicht um die ehrenvolle Kennzeichnung einer Person handele, sondern um einen wissenschaftlichen Qualifizierungsnachweis.

 

 

Am 01. Januar 2012 geht das Zentrale Testamentsregister in Betrieb. Die Inbetriebnahme hat auch Änderungen im Personenstandsgesetz zur Folge. Zusätzlich zu den bestehenden Mitteilungspflichten ist nach der Beurkundung eines Sterbefalles das Testamentsregister zu informieren.
§ 27 Abs. 4 Satz 2 PStG wird wie folgt geändert:
- die Nummer 4 wird aufgehoben.
Damit sollten den Standesämtern keine neuen Verwahrbuchnachrichten nach dem 01.01.2012 mehr zugehen. Auf die Übergangsvorschriften wird hingewiesen.
Weitere Hinweise finden Sie unter www.testamentsregister.de

 

Ein vom Generalkonsulat der Republik Türkei ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis genügt den Anforderungen von § 1309 BGB nicht
AG Kleve 11.04.2011br, StAZ 2011 S. 341
Die Entscheidung des AG Kleve ist als Einzelfallentscheidung zu bewerten. Grundsätzlich erfüllen die von den türkischen Konsulaten ausgestellten Ehefähigkeitszeugnisse die Anforderungen des § 1309 BGB. Ein Ehefähigkeitszeugnis muss von einen inneren Behörde des Staates ausgestellt werden. Nach dem Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen können mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden. Als innere Behörde gilt auch ein mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis, das von einer konsularischen Vertretung eines Vertragsstaates des CIEC-Übereinkommens ausgestellt wurde. Vertragsstaaten: Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Türkei.

 

 

News im September 2011

Neue Internetseite
Der Landesverband der Hamburgischen Standesbeamten ist ab sofort im Internet erreichbar.

www.standesbeamte-hamburg.de

 

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)

Der Entwurf eines Bundesmeldegesetzes wurde in den Bundesrat eingebracht (BR-Drucksache 524/11)
Das Meldewesen wurde mit der Föderalismusreform I in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführt. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens füllt der Bund diese Gesetzgebungskompetenz aus und führt das
bisher geltende Melderechtsrahmengesetz (MRRG) aus dem Jahre 1980 mit den Landesmeldegesetzen in einem Bundesmeldegesetz zusammen.

 

News im Juni 2011

Tot geborene Kinder mit Geburtsgewicht unter 500 Gramm sollen ins Personenstandsregister eingetragen werden Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, auch tot geborene Kinder, deren Geburtsgewicht unter 500 Gramm liegt, in das Personenstandsregister einzutragen. Während seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher, eine dahingehende öffentliche Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
In der Eingabe wird darauf verwiesen, dass nach geltendem Recht Fehlgeburten, also Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm und ohne Lebensmerkmale wie Herzschlag, Nabelschnur, Pulsation oder Lungenatmung, nicht in den Personenstandregistern beurkundet würden. Dies bedeute, dass solche Kinder rein rechtlich nicht existiert hätten und auch nirgendwo statistisch registriert seien. Nach Ansicht der Petenten haben jedoch Kinder mit weniger als 500 Gramm Geburtsgewicht heute als Folge des medizinischen Fortschritts die Chance zu überleben. Vor diesem Hintergrund soll die 500-Gramm-Grenze abgeschafft werden, wird in der Eingabe gefordert.
Da das Bestattungsrecht Ländersache sei, so heißt es in der Petition weiter, werde dies in jedem Bundesland anders geregelt. Dies habe oft zur Folge, dass die Kinder nicht würdevoll beerdigt würden. Gerade für Eltern sei es jedoch wichtig, eine persönliche Anlaufstelle und einen Zufluchtsort zum Trauern und Gedenken ihres Kindes zu haben, schreiben die Petenten.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass zum Zeitpunkt der 13. Personenstandsänderungsverordnung vom 1.April 1994 bei Kindern mit einem geringeren Geburtsgewicht als 500 Gramm ein Überleben nach medizinischen Erkenntnissen und nach Stand der medizinischen Forschung im Allgemeinen nicht zu erwarten gewesen sei. Zahlen aus den Neonatalstatistiken 2009 belegten jedoch, dass die Chancen auf eine gesunde Entwicklung bei Neu- und Frühgeborenen erheblich gestiegen seien. ”Sogar extreme Frühgeburten mit einem Geburtstermin um die 24. Schwangerschaftswoche und einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm haben heute gute Überlebenschancen“, schreibt der Ausschuss. Vor diesem Hintergrund sei es nicht nachvollziehbar, dass ein Kind mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm ohne Lebenszeichen zur Geburt generell als Fehlgeburt gelte.

Auch der Wunsch vieler Eltern auf Bestattung und Dokumentation einer Totgeburt ist aus Sicht des Petitionsausschusses verständlich. Angesichts der Tatsache, dass Bestattungsrecht Ländersache sei, begrüßen es die Abgeordneten sehr, dass die Bestattungsgesetze aller Bundesländer inzwischen ausdrücklich erlaubten, auch tot geborene Kinder bestatten zu lassen.

Zusammenfassend gelangt der Petitionsausschuss zu der Einschätzung, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die standesamtliche Registrierung von tot geborenen Kindern in Anbetracht der fortgeschrittenen medizinischen Möglichkeiten überholt sind. Eine gesetzliche Neuregelung erscheine daher angemessen. Zugleich sollte überlegt werden, auf eine starre Gewichtsgrenze generell zu verzichten.

 

News im April 2011

Zentrales Testamentsregister (ZTR)
Im Frühjahr 2011 werden alle Standesämter einen Zugang zum Zentralen Testamentsregister (ZTR-STA) mit bestimmten, auf die Testamentsverzeichnisüberführung zugeschnittenen Berechtigungen erhalten. Die Webanwendung ZTR-STA wird unter https://www.sta.testamentsregister.de jederzeit erreichbar sein. Über BMI und die Länder soll in Kürze eine Information mit Bedienungsanleitung verteilt werden.

 

 

News im März 2011

Legalisation libyscher Urkunden
Nach Mitteilung des Auswärtige Amtes ist die Botschaft in Tripolis derzeit geschlossen. Libysche Urkunden können daher weder durch die Botschaft Tripolis noch durch eine Nachbarvertretung legalisiert werden. Wie lange dieser Zustand andauern wird, ist derzeit nicht absehbar. Info BMI vom 16.03.2011

Namensrecht in Kanada
Kanada hat kein Vornamensgesetz so wie es in Deutschland existiert und wobei die Person sich nur nennen darf, wie in der Geburtsurkunde angegeben worden. Sollte ein Kanadier oder Kanadierin mehrere Vornamen haben, hat die Person die Wahl, entweder alle oder nur den den sie benutzt im Pass eintragen zu lassen. Die Ordnung wie es gemacht wird ist nicht entscheidend. Die Person entscheidet selbst wie sie in der Gesellschaft genannt werden möchte. Außerdem, braucht sie keine offiziellen Vornamensänderung machen zu lassen. In diesem Fall, reichte es zu bestätigen, dass man im öffentlichen Leben, unter diesen Namen bekannt ist (zu Beispiel wie man gewöhnlich bei der Banküberweisungen unterschreibt). Der Familienname aber kann nur durch Heirat oder Adoption oder offiziellen Namensänderungsantrag geändert werden. Ein Gerichtsbeschluss ist dann notwendig (Change of name application). Um dieses zu machen, muss die/der Kanadier Wohnsitz in Kanada haben (Mindestens seit 3 Monate). Grundsätzlich gehen die kanadische Passbehörde immer nach der Geburtsurkunde, aber die Ordnung der Vornamen und die Schreibweise kann sich im Lauf der Jahre ändern und wenn dann, kommt ein Vermerk in die Akte.

Auskunft kanadisches Konsulat Berlin vom 24.02.2011

News im Februar 2011

BVerfG: Transsexuelle mit «kleiner Lösung» hat Anspruch auf Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Frau
Einer als Mann geborenen homosexuellen Transsexuellen mit so genannter kleiner Lösung (Vornamensänderung) darf die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht deshalb verweigert werden, weil die dafür erforderliche Personenstandsänderung voraussetzt, dass sie fortpflanzungsunfähig ist und sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 11.01.2011 entschieden und § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Transsexuellengesetzes (TSG) für unvereinbar mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG erachtet. Außerdem hat es die Vorschriften bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung für nicht anwendbar erklärt. Einen gleichgeschlechtlich orientierten Transsexuellen mit «kleiner Lösung» zur Absicherung seiner Partnerschaft auf eine Eheschließung zu verweisen, hält das BVerfG für unzumutbar (Az.: 1 BvR 3295/07).

 

News im Januar 2011

EU-Kommission will freien Verkehr von öffentlichen Dokumenten erleichtern
Weniger Bürokratie für den Bürger. Europäische Kommission will problemlosere Anerkennung von öffentlichen Dokumenten wie Geburts- oder Besitzurkunden im Ausland.

 

Der Richter am Bundesgerichtshof Thomas Wagenitz ist mit Ablauf des 31.12.2010 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Wie der BGH am 30.12.2010 mitteilt, gehörte Wagenitz seit seiner Ernennung zum BGH-Richter im Jahr 1999 dem Zwölften Zivilsenat an. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Senat bildete das Gebiet des Familienrechts. Hier hat er nach Angaben des BGH «eine Vielzahl von grundsätzlichen und Richtung weisenden Entscheidungen vorbereitet».

 

eGovernment-Aktionsplan der EU-Kommision

Mit ihrem Fünfjahres-Aktionsplan will die EU internetgestützte öffentliche Dienste fördern. Wie die EU-Kommission am 23.12.2010 mitteilt, soll der eGovernment-Aktionsplan dafür sorgen, dass zum Abbau von Bürokratie und zur Vereinfachung der Verfahren immer mehr administrative und bürokratische Aufgaben auch online und ohne weitere Kosten erledigt werden können. Bis 2015 sollten 50 Prozent aller Bürger und 80 Prozent aller Unternehmen Behördendienste über das Internet in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten entwickelten dazu derzeit eine Reihe grenzübergreifender Online-Behördendienste, die zwischen 2012 und 2015 eingeführt werden sollen.
Aufgaben wie die Anmeldung eines neugeborenen Kindes oder die Steuererklärung könnten künftig von zu Hause aus erledigt werden, so die EU-Kommission. Sollte kein Internet-Anschluss vorhanden sein, auch über Fernsehen, Telefon oder ein mobiles Gerät. Ebenfalls vereinfacht würde die EU-weite Mobilität der Europäerinnen und Europäer. So ziele der Aktionsplan beispielsweise darauf ab, Studenten die Möglichkeit zu geben, sich online an einer beliebigen Hochschule in der EU einzuschreiben und so ein Auslandsstudium in Erwägung zu ziehen. Ein entsprechendes Pilotprojekt existiere bereits in fünf EU-Ländern. Über Online-Debatten und Konsultationen könnten die Bürger darüber hinaus aktiv am politischen Entscheidungsprozess teilnehmen. 

 

 

 


Fachverband der Hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten
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Stand: 06. Januar 2012.