Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Der Bundesrat hat in seiner
Sitzung am 30. März 2007 der Änderung des BVFG zugestimmt. Damit erhält § 94
BVFG eine neue Fassung. Die Erklärungsmöglichkeiten für die Spätaussiedler
werden erweitert. Gleichzeitig wurde Art. 47 EGBGB (Art. 5 PStRG vom
19.02.2007, Angleichung von
Namen) vorzeitig in Kraft gesetzt.
Das 7. Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, BGBl. 2007, Teil I, Nr. 21 vom 23. Mai 2007, S. 748ff. Die Leseversion ist unter http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php abrufbar.
Angleichung von Eigennamen
Mit der 7. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes wurde
ebenfalls Art. 47 EGBGB vorzeitig in Kraft gesetzt. Zur Veröffentlichung siehe
oben. Einige Beispiele und Erläuterungen finden Sie auf der Seite des
bayerischen Fachverbandes
http://www.standesbeamte-bayern.de/Angleichung_von_Namen.pdf
Das
Personenstandsrechtsreformgesetz wurde am 19. Februar 2007 von
Herrn Bundespräsidenten Köhler ausgefertigt und wurde am
23.
Februar 2007 im BGBl. I, Nr. 5, Seite 122 veröffentlicht.
§
77 PStG tritt damit am 24. Februar 2007 in Kraft.
Fragen zu den Übergangsvorschriften