Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. März 2007 der Änderung des BVFG zugestimmt. Damit erhält § 94 BVFG eine neue Fassung. Die Erklärungsmöglichkeiten für die Spätaussiedler werden erweitert. Gleichzeitig wurde Art. 47 EGBGB (Art. 5 PStRG vom 19.02.2007, Angleichung von Namen) vorzeitig in Kraft gesetzt. 

Das 7. Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, BGBl. 2007, Teil I, Nr. 21 vom 23. Mai 2007, S. 748ff. Die Leseversion ist unter http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php abrufbar.

Angleichung von Eigennamen
Mit der 7. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes wurde ebenfalls Art. 47 EGBGB vorzeitig in Kraft gesetzt. Zur Veröffentlichung siehe oben. Einige Beispiele und Erläuterungen finden Sie auf der Seite des bayerischen Fachverbandes http://www.standesbeamte-bayern.de/Angleichung_von_Namen.pdf

Das Personenstandsrechtsreformgesetz wurde am 19. Februar 2007  von Herrn Bundespräsidenten Köhler ausgefertigt und wurde am 
23. Februar 2007 im BGBl. I, Nr. 5, Seite 122 veröffentlicht.
§ 77 PStG tritt damit am 24. Februar 2007 in Kraft.  
Fragen zu den Übergangsvorschriften