News im August 2009
Bundesverfassungsgericht vom 25.08.2009
Richtervorlage zu § 9 Abs. 7 LPartG ist unzulässig
Archivrechtliche Behandlung von Personenstandsbüchern
Nach Ablauf der Fortführungsfristen ist eine Änderungen /
Berichtigung der Register grundsätzlich unzulässig. Jedoch besteht die
Möglichkeit dem Archivgut eine Gegendarstellung beizufügen (§ 17 Abs. 2
Hessisches Archivgesetz).
Die Gegendarstellung sollte lediglich dem fehlerhaften
Registereintrag beigelegt werden. Das Ankleben der Gegendarstellung, sogenante
Allonge, sollte nicht erfolgen.
Apostille auf kolumbianischen Personenstandsurkunden
Seit einiger Zeit wird in Kolumbien die Apostille dem zu apostillierenden
Dokument nur als einfacher Computerausdruck beigelegt und wird nicht fest mit
diesem verbunden. Die Echtheit kann im Internet unter folgendem Link überprüft
werden:
www.cancilleria.gov.co/apostilla
Dort geben Sie die Nummer der Apostille und das Ausstellungsdatum (Achtung,
Datumsformat ist MM/TT/JJJJ) ein - wenn die Apostille echt ist, erscheint sie
farbig auf dem Bildschirm.
Auskunft der Deutschen Botschaft in Bogotá, Kolumbien
Registrierung von Kindern als US-Staatsangehörige. Information Generalkonsulat.