News im August 2009

Bundesverfassungsgericht vom 25.08.2009
Richtervorlage zu § 9 Abs. 7 LPartG ist unzulässig

Archivrechtliche Behandlung von Personenstandsbüchern 
Nach Ablauf der Fortführungsfristen ist eine Änderungen / Berichtigung der Register grundsätzlich unzulässig. Jedoch besteht die Möglichkeit dem Archivgut eine Gegendarstellung beizufügen (§ 17 Abs. 2 Hessisches Archivgesetz).
Die Gegendarstellung sollte lediglich dem fehlerhaften Registereintrag beigelegt werden. Das Ankleben der Gegendarstellung, sogenante Allonge, sollte nicht erfolgen.

Apostille auf kolumbianischen Personenstandsurkunden
Seit einiger Zeit wird in Kolumbien die Apostille dem zu apostillierenden Dokument nur als einfacher Computerausdruck beigelegt und wird nicht fest mit diesem verbunden. Die Echtheit kann im Internet unter folgendem Link überprüft werden:
www.cancilleria.gov.co/apostilla
Dort geben Sie die Nummer der Apostille und das Ausstellungsdatum (Achtung, Datumsformat ist MM/TT/JJJJ) ein - wenn die Apostille echt ist, erscheint sie farbig auf dem Bildschirm.
Auskunft der Deutschen Botschaft in Bogotá, Kolumbien
 

Registrierung von Kindern als US-Staatsangehörige. Information Generalkonsulat.