News im Januar 2009
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass einem Kind ein
weiterer, das Geschlecht kennzeichnender Vorname beizulegen ist. Die
Vornamensgebung hat sich ausschließlich an dem Wohl des Kindes auszurichten.
Beschluss BVerfG
vom 05.12.2008
Fragen aus der standesamtlichen Praxis zur Umsetzung des PStG
Sie haben Fragen zu Autista 8.0? Hier finden Sie die Hilfe.
Aus den Personenstandsbüchern, den Personenstandsregister und auch aus den
Familienbüchern dürfen weiterhin beglaubigte Abschriften im Kopierverfahren
hergestellt werden.
Muster für die Beglaubigungsvermerke finden Sie auf der Seite des
Bayerischen Fachverbandes.