News im Januar 2009

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass einem Kind ein weiterer, das Geschlecht kennzeichnender Vorname beizulegen ist. Die Vornamensgebung hat sich ausschließlich an dem Wohl des Kindes auszurichten.
Beschluss BVerfG vom 05.12.2008

Fragen aus der standesamtlichen Praxis zur Umsetzung des PStG

Sie haben Fragen zu Autista 8.0? Hier finden Sie die Hilfe.

Aus den Personenstandsbüchern, den Personenstandsregister und auch aus den Familienbüchern dürfen weiterhin beglaubigte Abschriften im Kopierverfahren hergestellt werden.
Muster für die Beglaubigungsvermerke finden Sie auf der Seite des Bayerischen Fachverbandes.