News im Juli 2008
Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 04.07.2008 ist am 12. Juli 2008 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 28 S. 1188). Der § 1683 BGB wurde aufgehoben und § 5 Abs. 5 PStG entsprechend angepasst. Somit entfällt bei der Wiederverheiratung eines Elternteiles die nach § 201 DA vorgesehene Mitteilung an das Familiengericht. Die Mitteilung erfolgt nur dann, wenn der Elternteil mit einem minderjährigem Abkömmling in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebt. In diesem Fall ist die Mitteilung an das Vormundschaftsgericht (Wohnsitz des Kindes) zur übersenden. Die Mitteilung ist auch dann zu fertigen, wenn für den Abkömmling ein Betreuer in Vermögensangelegenheiten bestellt ist.