News im Juni 2010
Akademie für Personenstandswesen
Zusatzseminar Nachbeurkundung im Dezember
2010 eingerichtet.
VG Berlin: Kanadische gleichgeschlechtliche Ehe ist im deutschem
Melderegister als Lebenspartnerschaft einzutragen
Eine in Kanada geschlossene Verbindung zweier Männer ist im
deutschen Melderegister als Lebenspartnerschaft einzutragen.
Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und
damit der Klage eines Mannes teilweise zum Erfolg verholfen.
Die 23. Kammer des VG teilt laut eigenen Angaben zwar die
Ansicht der Behörde, dass eine Eintragung als «verheiratet»
ausscheidet, weil eine Ehe nach deutschem Rechtsverständnis
verschiedengeschlechtliche Partner voraussetzt. Allerdings
könne der Kläger eine Eintragung ins Melderegister als
Lebenspartner verlangen, da die kanadische
gleichgeschlechtliche Ehe im deutschen Recht weitgehend der
eingetragenen Lebenspartnerschaft entspreche, so das
Gericht. Die Berufung wurde zugelassen (Urteil vom
15.06.2010, Az.: VG 23 A 242.08).
Legalisation
Merkblatt zur Prüfung irakischer Urkunden im Wege der
Rechts-/Amtshilfe
Portugal führt Lebenspartnerschaft ein
Präsident Aníbal Cavaco Silva erließ am 17.05.2010 in
Lissabon das im Februar 2010 vom Parlament verabschiedete
Gesetz.
Kein Adoptionsrecht
Das Gesetz zur Einführung der Ehe zwischen
gleichgeschlechtlichen Partnern, das allerdings ein
Adoptionsrecht ausschließt, war im Februar 2010 vom
Parlament in Lissabon gebilligt worden. Der von der
Sozialistischen Partei (PS) von Ministerpräsident José
Sócrates eingebrachte Entwurf wurde von allen
linksgerichteten Parteien unterstützt. Die PSD und andere
konservative Parteien stimmten dagegen. Im April 2010 gab
das Verfassungsgericht dem Gesetz seinen Segen.