News im Juni 2010

Akademie für Personenstandswesen
Zusatzseminar Nachbeurkundung im Dezember 2010 eingerichtet.

VG Berlin: Kanadische gleichgeschlechtliche Ehe ist im deutschem Melderegister als Lebenspartnerschaft einzutragen
Eine in Kanada geschlossene Verbindung zweier Männer ist im deutschen Melderegister als Lebenspartnerschaft einzutragen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit der Klage eines Mannes teilweise zum Erfolg verholfen. Die 23. Kammer des VG teilt laut eigenen Angaben zwar die Ansicht der Behörde, dass eine Eintragung als «verheiratet» ausscheidet, weil eine Ehe nach deutschem Rechtsverständnis verschiedengeschlechtliche Partner voraussetzt. Allerdings könne der Kläger eine Eintragung ins Melderegister als Lebenspartner verlangen, da die kanadische gleichgeschlechtliche Ehe im deutschen Recht weitgehend der eingetragenen Lebenspartnerschaft entspreche, so das Gericht. Die Berufung wurde zugelassen (Urteil vom 15.06.2010, Az.: VG 23 A 242.08).

Legalisation
Merkblatt zur Prüfung irakischer Urkunden im Wege der Rechts-/Amtshilfe

Portugal führt Lebenspartnerschaft ein
Präsident Aníbal Cavaco Silva erließ am 17.05.2010 in Lissabon das im Februar 2010 vom Parlament verabschiedete Gesetz.
Kein Adoptionsrecht
Das Gesetz zur Einführung der Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, das allerdings ein Adoptionsrecht ausschließt, war im Februar 2010 vom Parlament in Lissabon gebilligt worden. Der von der Sozialistischen Partei (PS) von Ministerpräsident José Sócrates eingebrachte Entwurf wurde von allen linksgerichteten Parteien unterstützt. Die PSD und andere konservative Parteien stimmten dagegen. Im April 2010 gab das Verfassungsgericht dem Gesetz seinen Segen.