News im März 2009

Gebührenerhebung der Standesämter
Hessisches Gesetz zur Ausführung des PStG vom 19.11.200
Das Regierungspräsidium Kassel weist auf die fehlerhafte Wiedergabe der für die Umsetzung des PStG maßgeblichen Ziffern des Verzeichnisses des Innenministeriums in der StAZ 03/2009, Seite 92 hin.

Nach der sowohl im GVBl. 2008 wie auch im Internet http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/305_Verwaltungsgebuehren/305-56-VwKostO-MdI/sonstiges/kostenverzeichnis.htm  veröffentlichten Fassung der Ziffer 6511 des Verzeichnisses beträgt die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde 10,00 Euro und nicht wie in der StAZ 3/2009, Seite 92 angegeben 8,00 Euro.

Hier kann eine Brüssel II a Bescheinigung in allen Sprachen der Mitgliedstaaten ausgedruckt werden.

Mitteilungen an die Hauptkartei für Testamente. Hier finden Sie eine Information des AG Berlin-Schöneberg.