News im Oktober 2010
Personenstandsurkunden aus Ghana:

Die deutsche Botschaft in Ghana hat mitgeteilt, dass in Ghana alle Standesämter Schritt für Schritt auf ein computergestütztes System umstellen. In diesem Zusammenhang gibt es seit letztem Jahr neue Vordrucke für Geburts- und Sterbeurkunden. Die Heiratsurkunden hingegen sind davon nicht betroffen.

Künftig ist es so, dass alle neuen Urkunden in Accra ausgestellt und unterschrieben werden. Daher kann das Registeramt unterschiedlich, aber die Urkunde von ein und der selben Person unterschrieben sein. Laut Ermittlerdienst in Ghana läuft das Prozedere wie folgt ab:
Eine Person hat die Daten zur Geburt beim Standesamt angegeben. Diese Daten wurden nach Accra übermittelt, dort wurde die Urkunde ausgestellt und unterschrieben und danach zurück an das Standesamt zur Abholung geschickt.

Das Register EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) ist jetzt online
vom 20.01.2009

Am 28.08.2007 erhielt das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Aufgabe, ein Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) zu führen. In dem neuen Register sammeln die ca. 560 Staatsangehörigkeitsbehörden erstmalig ihre wesentlichen Entscheidungsdaten an zentraler Stelle und können Auskünfte zum Beispiel zu allen gespeicherten Einbürgerungen oder Staatsangehörigkeits-Feststellungen erhalten.        Weiterlesen

Im Registers EStA des Bundesverwaltungsamtes werden nicht nur die Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten seit dem 29.08.2007 registriert, sondern darüber hinaus auch Fälle seit dem 01.01.1961. Diese Erfassung erfolgt aufgrund freiwilliger Meldung der Staatsangehörigkeitsbehörden. Das könnte für die Ermittlung bei unklaren/zweifelhaften Sachverhalten sehr hilfreich sein.

Für Passbehörden und Standesämter wurde kein genereller Zugriff eingerichtet. Das Bundesverwaltungsamt ist wie folgt zu erreichen:
Kontakt:
E-Mail: EStA@bva.bund.de
Hotline:  0228 99 358 4900