Fortbildungsveranstaltungen für Standesbeamte und standesamtliche Mitarbeiter

Der Fachverband der hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten wird im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden in der Zeit vom 07.03. - 06.04.2006 die Fortbildungsveranstaltungen entsprechend dem Ihnen bereits übersandten Terminplan durch­führen. Wie bereits bekannt, müssen die Schulungen aufgrund der angespannten Personalsituation bei den Fachberatern vorübergehend wieder halbtags stattfinden.

Die Tagungen beginnen um 9.00 Uhr und enden gegen 13.00 Uhr. Den Kreisen steht es selbstverständlich frei, die Tagung am Nachmittag fortzusetzen (interne Dienstbesprechung o.ä.).

Für den Vormittag sind folgende Themen vorgesehen:

1. Allgemeine Informationen des Fachverbandes
2. Die Annahme als Kind in der standesamtlichen Praxis
3. Aktuelle Rechtsprechung
a)      Beschluss des BGH vom 10.08.2005 (StAZ 2005, 357)
b)      Beschluss des OLG München vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360)
c)      Beschluss des Kammergerichts vom 29.09.2005 (StAZ 2006, 13)
4. Hessische Erlasse
5. Fragen aus der Praxis

Soweit erforderlich, bitte ich, die Behördenleiter auf die Verpflichtung der Standesbeamten zur Fortbildung (§ 20 DA) aufmerksam zu machen, damit eine möglichst vollzählige Teilnahme gewährleistet ist. Der Besuch der Fortbildungsveranstaltungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse.

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine Fortbildungsveranstaltung im Nachbar­kreis zu besuchen, falls dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich ist oder eine sonstige Verhinderung vorliegt.  

Deshalb ist auch eine Aufstellung über die Kreisschulungen im Regierungsbezirk beige­fügt, die an alle Standesämter weitergegeben werden sollte.  

Die Aufsichtsbehörden und die jeweiligen Gemeinden werden gebeten, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Schulungsräume entsprechend vorbereitet (Tische und Stühle nicht quer zum Referenten!) und mit Overheadgeräten ausgestattet sind.  

Für den TOP 2 sind Fallbeispiele beigefügt. Die Teilnehmer werden gebeten, diesen Arbeitsbogen, sowie je 3 Vordrucke von Geburts,- Abstammungs- und internationaler Geburtsurkunde zu den Schulungen mitzubringen.