Fortbildungsveranstaltungen für Standesbeamte und standesamtliche Mitarbeiter |
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Der Fachverband der
hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten wird im Einvernehmen mit
den Aufsichtsbehörden in der Zeit vom 07.03. - 06.04.2006 die
Fortbildungsveranstaltungen entsprechend dem Ihnen bereits übersandten
Terminplan durchführen. Wie
bereits bekannt, müssen die Schulungen aufgrund der angespannten
Personalsituation bei den Fachberatern vorübergehend wieder halbtags
stattfinden. Die Tagungen beginnen
um 9.00 Uhr und enden gegen 13.00 Uhr. Den Kreisen steht es selbstverständlich
frei, die Tagung am Nachmittag fortzusetzen (interne Dienstbesprechung o.ä.). 1.
Allgemeine Informationen des Fachverbandes Soweit erforderlich,
bitte ich, die Behördenleiter auf die Verpflichtung der Standesbeamten
zur Fortbildung (§ 20 DA) aufmerksam zu machen, damit eine möglichst
vollzählige Teilnahme gewährleistet ist. Der Besuch der
Fortbildungsveranstaltungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Es besteht selbstverständlich
die Möglichkeit, eine Fortbildungsveranstaltung im Nachbarkreis zu
besuchen, falls dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
erforderlich ist oder eine sonstige Verhinderung vorliegt. Deshalb ist auch eine
Aufstellung über die Kreisschulungen im Regierungsbezirk beigefügt,
die an alle Standesämter weitergegeben werden sollte. Die Aufsichtsbehörden
und die jeweiligen Gemeinden werden gebeten, gemeinsam dafür Sorge zu
tragen, dass die Schulungsräume entsprechend vorbereitet (Tische und Stühle
nicht quer zum Referenten!) und mit Overheadgeräten ausgestattet sind. Für den TOP 2 sind
Fallbeispiele beigefügt. Die Teilnehmer werden gebeten, diesen
Arbeitsbogen, sowie je 3 Vordrucke von Geburts,- Abstammungs- und
internationaler Geburtsurkunde zu den Schulungen mitzubringen.
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