Fortbildungsveranstaltungen für Standesbeamte und standesamtliche Mitarbeiter
Der Fachverband der hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten wird im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden in der Zeit vom 02.03. - 14.04.2011 die Fortbildungsveranstaltungen durchführen. Die Tagungen beginnen um 9.00 Uhr und enden gegen 13.00 Uhr.
Es sind folgende Themen vorgesehen:
1. Informationen des Fachverbandes
2. Mitteilungen an ausländische Behörden
3. Mitteilungen aus dem Ausland
4. Testamentskartei
5. Rechtswahlerklärungen nach Art. 10 Abs. 2 u. 3 EGBGB
6. Folgebeurkundungen nach Eintragung der Scheidung im Eheregister
7. Hessische Erlasse
8. Fragen aus der Praxis
Auf die Verpflichtung der Standesbeamten zur Fortbildung wird hingewiesen (§ 2 Abs. 3 der Hessischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes).