Fortbildungsveranstaltungen für Standesbeamte und standesamtliche Mitarbeiter

 

Der Fachverband der hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten wird im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden in der Zeit vom 02.03. - 14.04.2011 die Fortbildungsveranstaltungen durchführen. Die Tagungen beginnen um 9.00 Uhr und enden gegen 13.00 Uhr.

 

Es sind folgende Themen vorgesehen:

 

1.         Informationen des Fachverbandes

2.         Mitteilungen an ausländische Behörden

3.         Mitteilungen aus dem Ausland

4.         Testamentskartei

5.         Rechtswahlerklärungen nach Art. 10 Abs. 2 u. 3 EGBGB

6.         Folgebeurkundungen nach Eintragung der Scheidung im Eheregister

7.         Hessische Erlasse

8.         Fragen aus der Praxis

 

Auf die Verpflichtung der Standesbeamten zur Fortbildung wird hingewiesen (§ 2 Abs. 3 der Hessischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes).