Der Fachverband der hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten wird im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden in der Zeit vom 22.10. - 20.11.2008 die Fortbildungsveranstaltungen entsprechend dem Ihnen bereits übersandten Terminplan durchführen. Bedingt durch die Vielzahl der neuen Gesetze werden wieder Ganztagsschulungen durchgeführt. Die Tagungen beginnen um 9.00 Uhr und enden gegen 15.30 Uhr (Mittagspause von 12.00 – 13.30 Uhr, Verkürzung möglich).
Es sind folgende Themen vorgesehen:
Tagesordnung:
1. Informationen des Fachverbandes
- Kurz-Information über Pilot Frankfurt
2. Anmeldung der Eheschließung nach neuem Recht
3. Gesetz zur Anfechtung der Vaterschaft
4. Eheschließung ohne Standesamt?
5. Hessische Erlasse
6. Fragen aus der Praxis
Soweit erforderlich, werden die Behördenleiter gebeten auf die Verpflichtung der Standesbeamten zur Fortbildung (§ 20 DA) aufmerksam zu machen, damit eine möglichst vollzählige Teilnahme gewährleistet ist. Der Besuch der Fortbildungsveranstaltungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse.
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine Fortbildungsveranstaltung im Nachbarkreis zu besuchen, falls dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich ist oder eine sonstige Verhinderung vorliegt.
Bitte den Text des neuen PStG, der PStV (wird voraussichtlich bis zum Schulungsbeginn verabschiedet sein), der Hessischen Ausführungsgesetze (befinden sich derzeit im Landtag), sowie des Gesetzes zur Anfechtung von Scheinvaterschaften (StAZ 5/2008) mitbringen.