Was macht eigentlich dieser Fachverband? Wofür sind wir da?
Nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) und der Hessischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes hat sich der Standesbeamte ständig über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Personenstands-, Familien-, Namens- und Staatsangehörigkeitsrechts, des internationalen und interlokalen Privatrechts sowie des Rechts der Europäischen Gemeinschaft zu unterrichten und regelmäßig entsprechende Fortbildungslehrgänge zu besuchen. Die Aufgabe der Fortbildung wird seit Jahrzehnten von den Standesamtsverbänden (Bundesverband in Bad Salzschlirf und Landesverbände) wahrgenommen, da die Aufsichtsbehörden keine eigene Fortbildungseinrichtungen unterhalten. Dieses System hat sich sowohl für die Aufsichtsbehörden als auch für die Verbände und ihre Mitglieder bewährt. So wird Wissen aus der Praxis für die Praxis vermittelt und transportiert.
Die Aufgaben des hessischen Verbandes ergeben sich aus § 2 der Satzung. Den Satzungstext können Sie unter „Downloads“ runterladen.
Danach werden zwei Mal jährlich in allen Kreisen eintägige Fortbildungen (46 Veranstaltungen) und alle zwei Jahre eine zweitägige Landesfachtagung für ganz Hessen durchgeführt. Dazu übernimmt der Verband die Beratung und fachliche Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in den Standesämtern zu Fragen des Personenstands-, Staatsangehörigkeits- und Namensrechts durch besonders bestellte Fachberater und Fachberaterinnen. Bei grundsätzlichen personenstandsrechtlichen Problemen sprechen Sie uns an. Die Themen können dann von uns in einer der nächsten Schulungen, fachlich aufbereitet, Ihnen präsentiert werden.
Außerdem werden Stellungnahmen zu beabsichtigten Gesetzentwürfen verfasst und eigene Vorschläge an die Aufsichtsbehörden herangetragen. Der Verband dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken und finanziert sich ausschließlich über seine Mitglieder (alle hessischen Städte und Gemeinden sowie persönliche Mitglieder). Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt nach der Größe der Städte und Gemeinden.
Der Vorstand
Die Fachberater/innen
Mitglied werden
20,00 €
pro Jahr
≤ 5.000 Einwohner | 85,00 € |
≤ 10.000 Einwohner | 130,00 € |
≤ 15.000 Einwohner | 160,00 € |
≤ 20.000 Einwohner | 190,00 € |
≤ 25.000 Einwohner | 220,00 € |
≤ 30.000 Einwohner | 250,00 € |
≤ 35.000 Einwohner | 280,00 € |
≤ 40.000 Einwohner | 310,00 € |
≤ 50.000 Einwohner | 340,00 € |
≤ 100.000 Einwohner | 370,00 € |
≤ 500.000 Einwohner | 400,00 € |
> 500.000 Einwohner | 430,00 € |