Überspringen zu Hauptinhalt

Landesfachtagung 2022 in Bad Salzhausen- Vorstand gewählt, Satzung geändert und alles in Präsenz

Der Vorsitzende Frank Müsken eröffnete die Versammlung und begrüßte die anwesenden Mitglieder und geladenen Gäste herzlich. Er wies insbesondere auf die schwierige Situation des Fachverbandes der letzten zwei Jahre bei der Umsetzung von Schulungsmaßnahmen hin, aber auch auf die Situation in den Standesämtern. Zeitweise hat man sich dort mehr mit der Gästezahl bei Eheschließungen und der Umsetzung von Coronaschutzverordnungen als dem Personenstandsrecht beschäftigen müssen.

Das Grußwort von Klaus Holub (Präsident des Bundesverbandes) beinhaltete auch einen kurzen Ausblick und ein paar Gedanken zur 3. Änderung des Personenstandsgesetz, zum Christopher Street Day (Thema: das Transsexuellengesetz soll durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden) und Bad Salzschlirf (Ausbildung, aktuelles Seminarangebote ist der Website der Akademie zu entnehmen).

Frau Annette Eckert-Loichen (Hessisches Ministerium des Innern für Sport und Integration), in Vertretung für den kurzfristig terminlich verhinderten Herrn Dr. Wilhelm Kanther, bedankt sich für die gute Zusammenarbeit beim Fachverband und die gute Arbeit aller.

Tagesordnung:

9.30 Uhr                         Begrüßung durch den Vorsitzenden und

Grußworte des Bundesverbandes

10.00 Uhr                        Vortrag von Walter Königsbauer,

Regierungsdirektor, Bayer. Staatsministerium

des Innern für Sport und Integration –

Registermodernisierung im Standesamt

(RegMoG, ID-Nummer, OZG)

11.00                              Meinungsaustausch und Kaffeepause

11.30 – 13.00 Uhr           Mitgliederversammlung (Verbandsversammlung)/Jahreshauptversammlung

  1. Bericht des Vorsitzenden
  2. Bericht des Kassenverwalters für die Jahre 2019, 2020 und 2021 und Finanzplan 2022
  3. Bericht der Rechnungsprüfer für die Jahre 2019 und 2020
  4. Genehmigung der Jahresrechnungen und Entlastung des Vorstands
  5. Wahl eines/r Vorsitzenden/in
  6. Wahl eines/r stellv. Vorsitzenden/in
  7. Wahl eines/r Kassenverwalter/in
  8. Wahl eines/r Schriftführer/in
  9. Wahl eines/r Landesfachberaters/in
  10. Wahl von zwei Rechnungsprüfern/innen
  11. Satzungsänderung – siehe Anlage zur Einladung
  12. Verschiedenes, Anfragen, Mitteilungen und Schlusswort

14.30                              Neues aus dem Verlag für Standesamtswesen (Frau Anna Metzner)

15.00                              Ersatzvortrag von Gerhard Bangert: Stellung des Standesbeamten Bewertungshilfe, Buch:                                                     Standesamtliche Tätigkeit – Handbuch zur Aufgabenbeschreibung

16.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Vortrag – Registermodernisierung im Standesamt (RegMoG, ID-Nummer, OZG)

Herr Walter Königsbauer, Regierungsdirektor, Bayer. Staatsministerium des Innern für Sport und Integration, stellte den Werdegang vom Beginn im Herbst 2017 bis zum Jahr 2028 vor. Die bestehenden Register sind nicht miteinander abgestimmt. Daher gilt es diese zu vereinheitlichen und zu harmonisieren. Nach Möglichkeit sollten bestehende Strukturen aufgegriffen und verwendet werden. Hierfür wurde ein Merkmal gesucht und man entschied sich für die Identifikationsnummer! Die rechtlichen Grundlagen wurden mit dem Registermodernisierungsgesetz (Mantelgesetz, verkündet: 06.04.2021) geschaffen. Das Gesetz ist aber noch nicht inhaltlich in Kraft getreten.

Informationen kann man über folgenden Link erhalten: https://www.onlinezugangsgesetz.de/registermodernisierung.

Eingebettet in die Fachtagung wurde die Mitgliederversammlung durchgeführt. Neben den

Berichten des Vorsitzenden, des Kassenverwalters und der Kassenprüfer standen auch

Neuwahlen auf der Tagesordnung.

Ohne Gegenstimmen wurden gewählt:

Vorsitzender: Frank Müsken

Stellv. Vorsitzende: Stefanie Dreißigacker

Kassenverwalter: Karl-Heinz Habermann

Schriftführerin: Petra Marx

Landesfachberater: Gerhard Bangert.

Auch wurde von den anwesenden Mitgliedern die folgende Satzungsänderung beschlossen.

Die Änderung ermöglicht es bei Bedarf auch nach der pandemischen Lage, die wir hatten,

einige Dinge online, per Mail bzw. ohne Präsenz abzuwickeln.

 

Hier der Änderungstext – Neue Fassung:

  • 8 Die Verbandsversammlung (Jahreshauptversammlung)

Abs.1)   In jedem zweiten Kalenderjahr sollte eine Verbandsversammlung stattfinden.

Daneben können aus besonderem Anlass weitere Verbandsversammlungen einberufen werden, insbesondere dann, wenn es ein Zehntel der Mitglieder schriftlich beantragt.

Abs.2)   Zur Verbandsversammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Zeit, des

Ortes und der von ihm festgesetzten Tagesordnung schriftlich oder in Textform per E-Mail

eingeladen. Die Einladung zu einer Verbandsversammlung ergeht einen Monat vor dem

Versammlungszeitpunkt.

Abs.3)   Abweichend von § 32 Abs.1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Vorstand nach

seinem Ermessen beschließen und in der Einladung mitteilen, dass die Mitglieder an der

Verbandsversammlung ohne Anwesenheit an einem Versammlungsort teilnehmen und ihre

Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen

(Online-Verbandsversammlung).

Abs.4)   Der Vorstand kann in einer Geschäftsordnung für Online-Verbandsversammlungen

geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für die Durchführung einer

solchen Verbandsversammlung beschließen, die insbesondere sicherstellen sollen, dass nur

Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen und ihre Rechte wahrnehmen

(z.B. mittels Zuteilung eines individuellen Logins).

Abs.5)   Abweichend von § 32 Abs. 2 BGB ist ein Beschluss auch ohne Verbandsversammlung

(§ 10) gültig, wenn – alle Mitglieder in Textform beteiligt wurden, – bis zu dem vom Vorstand gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben hat und – der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Abs.6)   Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für Vorstandssitzungen, Vorstandsbeschlüsse (§ 14) und Ausschüsse/Arbeitskreise (§ 18) entsprechend.

  • 9 Rechte der Verbandsversammlung

Der Verbandsversammlung obliegt…

  1. b) Beratungspunkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, zu behandeln, wenn zwei

Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung dem zu-

stimmen; davon ausgeschlossen sind Anträge auf Satzungsänderungen …

Frau Anna Metzner vom Verlag für Standesamtswesen präsentierte Neues aus dem Verlag.

Gerhard Bangert als Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) hielt den Vortrag: Stellung des Standesbeamten – eine Bewertungshilfe und stellte das Buch: Standesamtliche Tätigkeit – Handbuch zur Aufgabenbeschreibung vor.

Gerald Wucherpfennig, Vorsitzender des Fachverbandes der niedersächsischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten hatte die Präsentation als Vorsitzender der Arbeitsgruppe des Bundesverbandes kurzfristig zur Verfügung gestellt. Hierfür dankt der Fachverband recht herzlich.

Der Bundesverband hatte die Projektgruppe „Stellung des Standesbeamten“ am 28.04.2017 ins Leben gerufen und ein Handbuch entwickelt, das Informationen zur Stellenbemessung und Aufgabenbewertung und Tipps für die Stellenbeschreibung beinhaltet. Das Buch ist bei epubli oder z.B. Amazon zum Preis von 39,90 € zu erwerben (ISBN: 9783754974292).

Sobald die Rechnung vorliegt, schickt man diese an: buchverkauf@standesbeamte.de

Hier erhält man einen Link, über den man die Schaubilder in einer lesbaren Größe zur Verfügung gestellt bekommt.

Gerhard Bangert warb auch noch in eigener Sache für die Stellenausschreibung: stellvertretender Studienleiter (m/w/d) an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf. Interessenten für die Stelle können gern Kontakt aufnehmen.

Der Vorsitzende informiert noch über die Vorgehensweise der ausgelegten Teilnahme-bescheinigungen und verabschiedet im Anschluss die Mitglieder und Gäste.

Die neue Fassung finden Sie hier

An den Anfang scrollen