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Mitteilung vom 24.02.2020

Anerkennung ausländischer Entscheidung in Ehesache nach § 107 FamFG – Allgemeine Hinweise – Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Geänderte Rechtsauffassung: einvernehmliche Auflösung einer Ehe ohne Beteiligung des Gerichts nach italienischem Recht fällt unter die Brüssel IIa-VO

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