Mitteilung vom 24.02.2020
Anerkennung ausländischer Entscheidung in Ehesache nach § 107 FamFG – Allgemeine Hinweise – Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Geänderte Rechtsauffassung: einvernehmliche Auflösung einer Ehe ohne Beteiligung des Gerichts nach italienischem Recht fällt unter die Brüssel IIa-VO