Namens-Konfiguratoren
Zur Unterstützung der standesamtlichen Praxis steht ab sofort ein neuer Namens-Konfigurator bereit, der auf die ab dem 01. Mai 2025 geltenden §§ 1355, 1355a und 1617 BGB abgestimmt ist. Mit diesem digitalen Hilfsmittel lassen sich mögliche Namensgestaltungen und -kombinationen schnell und unkompliziert ermitteln.
Hier geht’s zum Konfigurator: Namens-Konfigurator
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Konfigurators die Standesämter nicht von der gesetzlichen Beratungs- und Informationspflicht gemäß § 25 VwVfG entbindet. Die Anwendung setzt weiterhin fundierte Kenntnisse der neuen gesetzlichen Regelungen voraus.
Der Namens-Konfigurator ist für die Mehrzahl der typischen Praxisfälle ausgelegt. Aufgrund der bestehenden Namenslandschaft in Deutschland beschränkt sich die Eingabe auf Familiennamen mit maximal zwei Teilen (Doppelnamen).
Hinweis: Aus der Nutzung des Namens-Konfigurators können keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem BDS abgeleitet werden.