Namensreform ab Mai 2025
Ab Mai 2025 werden die Standesämter mit Fallkonstellationen zum deutschen Namensrecht konfrontiert werden, die bislang keine Erklärungsmöglichkeit zur Verfügung hatten; in Zukunft dann aber schon. Die Änderungen sind so vielfältig, dass die Akademie für Personenstandswesen Ende Januar 2025 einige Onlineseminare zum Thema anbietet.
Unter dem Link https://www.standesbeamte.de/akademie-personenstandswesen/seminare/seminarliste/ kann man sich ab sofort zu diesen Seminaren anmelden und die bereits durch unseren Themenpunkt in den Herbstschulungen erworbenen Kenntnisse vertiefen.
Nutzen Sie die Gelegenheit.