Schreiben vom 05.02.2020
Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1309 Abs. 2 BGB) – Allgemeine Hinweise – Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1309 Abs. 2 BGB) – Allgemeine Hinweise – Oberlandesgericht Frankfurt am Main
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